Leerverkäufe untersagt
21.09.2008
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat als Reaktion auf die Finanzkrise vorübergehend Leerverkäufe bestimmter Unternehmen der Finanzbranche untersagt. Grund dafür sind die Turbulenzen an den Kapitalmärkten.
Bei Leerverkäufen wird darauf gewettet, dass der Kurs einer Aktie fällt. Spekulanten leihen sich ein Wertpapier für eine bestimmte Zeit und verkaufen es dann sofort weiter. Dann warten sie darauf, dass der Kurs fällt. Wenn das passiert, kaufen sie ein Papier derselben Art zurück, um es an den Verleiher zurückzugeben. Die Differenz im Kurs abzüglich der Leihgebühr bleibt als Gewinn.
Das Verbot gilt für folgende Unternehmen:
- Aareal Bank AG
- Allianz SE
- AMB Generali Holding AG
- Commerzbank AG
- Deutsche Bank AG
- Deutsche Börse AG
- Deutsche Postbank AG
- Hannover Rückversicherung AG
- Hypo Real Estate Holding AG
- MLP AG
- Münchner Rückversicherungs-Gesellschaft AG